Vorstand
Wahl und Aufgaben
Die Vorstandsmitglieder werden mit Ausnahme der beiden stellvertretenden Vorsitzenden von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Als stellvertretende Vorsitzende bestimmt die evangelische und die katholische Kirchengemeinde je ein Gemeindemitglied.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch Satzung der Mitgliederversammlung übertragen sind.
Er nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlungen
- Beratung und Beschluss des Haushaltsplans
- Kontaktpflege zu den Koordinatorinnen und zur Gruppe der Hospizbegleiter/innen
- Förderung der Öffentlichkeitsarbeit und Konzepterstellung bei Veranstaltungen und Präsentationen
- Teilnahme an Veranstaltungen im Verein und an allen öffentlichen Veranstaltungen des Vereins
- Begleitung und Verantwortung der spirituellen Ausrichtung und Entwicklung des Vereins
Mitglieder des Vorstands: (Stand Januar 2022)